

Schwere-Krankheiten-Absicherung
Die Schwere-Krankheiten-Absicherung unterstützt Sie finanziell durch eine individuell wählbare Kapitalleistung bei Krebs, Herzinfarkt sowie Schlaganfall.1
Krebs
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Bösartiger Tumor mit unkontrolliertem Wachstum und Tendenz zur Metastasenbildung, inkl. Tumorformen des Blutes und blutbildender Organe einschließlich Leukämie
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Leistung, wenn Symptome oder Diagnose frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss auftreten
Herzinfarkt
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Herzinfarkt infolge unzureichender Blutzufuhr
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mit Vernichtung von Herzmuskelzellen und
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nachweisbarem Funktionsverlust durch verminderte Auswurfleistung des Herzens unter 55 %
Schlaganfall
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Schlaganfall mit Zerstörung von Hirngewebe durch akute Durchblutungsstörung
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mit dauerhaftem motorischem Funktionsausfall
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Beurteilung über das neurologische Defizit darf frühestens drei Monate nach dem Schlaganfall erfolgen.
Hinweis: Genaue Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
1 Bei erstmaligem Eintreten einer der versicherten Krankheiten wird einmal die individuelle Versicherungssumme gezahlt, sofern die versicherte Person die Krankheit 28 Tage überlebt. Der Nachweis erfolgt über einen qualifizierten Facharzt.